Städt. Kath. Grundschulverbund St. Antonius
KGS St. Antonius, Ringstr. 38, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02267/828370, sekretariat@kgs-antonius.de
KGS Wipperfeld, Schulstr. 13, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02268/6549, kgs-wipperfeld@t-online.de
Wipperfürth, 22.09.2021
Liebe Eltern,
hier Informationen zu der neuesten Quarantäneverordnung. Alle Informationen können Sie im Erlass des MAGS vom 10. September 2021, in der Schulmail des MSB NRW vom 09.09.2021 und in der Coronabetreuungsverordnung vom 13.08.2021 nachlesen.
· Grundsätzlich soll möglichst nur das positiv getestete Kind in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Dies hängt u.a. von der Anzahl der positiv getesteten Kinder in einer Klasse ab. Ggf. werden die Sitznachbarn der positiv getesteten Kinder bzw. in Ausnahmen die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt. Darüber entscheidet das Gesundheitsamt.
· Eine Freitestung für negativ getestete Kinder, die sich in Quarantäne befinden, ist am fünften Tag mittels eines PCR-Tests oder eines qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests möglich. Der Nachweis einer erfolgreichen Freitestung muss der Schule vorgelegt werden.
· An den Grundschulen werden weiterhin zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen bei den
Schüler*innen durchgeführt.
Die Teilnahme an den zweimal je Woche durchzuführenden PCR-Pooltests kann weiterhin dadurch ersetzt werden, dass dreimal wöchentlich mit grundsätzlich 48 Stunden Abstand der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests einer Teststelle (Bürgertest) vorgelegt wird, vgl. § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, Absatz 4 Satz1 Coronabetreuungsverordnung.
Wegen der geringeren Sensitivität der Antigen-Schnelltests sind drei Testungen pro Woche erforderlich (Vorlage am Montag, Mittwoch und Freitag).
· Sollte Ihr Kind am Testtag die Schule nicht besuchen können (da es krank o.ä. ist), muss es am kommenden Schultag einen Nasen-Selbst-Test durchführen oder eine max. 48 Stunden alte Bürgertestbescheinigung vorlegen.
· Falls das Ergebnis eines Pooltests nicht rechtzeitig vor Schulbeginn vorliegen sollte, werden wir in Absprache mit der BezReg Köln mit allen Kindern dieser Klasse einen Antigen-Schnelltests (Nasentest) durchführen. Alternativ kann auch eine Bürgertestbescheinigung vorgelegt werden.
· Genesene Kinder müssen nicht getestet werden. Damit sie als genesen gelten, müssen Sie der
Schule das positive Testergebnis und das negative Testergebnis vorlegen. Damit gilt das Kind für uns für 6 Monate als genesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Balling
-kommissarische Schulleitung-